HOCHKIRCHEN - UMZUG 
& TRANSPORT.

BEHÖRDENUMZUG


Wer auf ALG 1 oder ALG 2 angewiesen ist und umziehen muss oder möchte und auf die Finanzielle Unterstützung vom Jobcenter angewiesen ist, benötigt 4 grundliegende Bedingungen. 

1. Der Umzug muss gerechtfertigt sein. Zum Beispiel ein notwendiger Wohnortswechsel, für einen neuen Arbeitsplatz. 

2. Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein und im Rahmen der Bedingungen des Jobcenters liegen. 

3. Als Leistungsempfänger sind Sie dazu verpflichtet, 3 Kostenangebote der Behörde vorzulegen. 


Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei. Sie müssen nur einen Antrag für Kostenübernahme für Ihren Umzug, bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen und klären, ob dieser gerechtfertigt ist. 

Daraufhin erstellen wir Ihnen ein detailliertes Kostenangebot zur Vorlage bei Ihrem Sachberater.

Wir beraten und helfen Ihnen gerne dabei. 



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